Seite 1 von 1

Zulässige Seitenneigung 1404

Verfasst: Do 19. Mai 2022, 14:17
von woelf59
Hallo,
habe diverse Prospekte und Datenblätter durchgeschaut aber keinen Hinweis zu einer maximal möglichen Seitenneigung gefunden. Der Wert dürfte stark abhängig sein von den verbauten Armen und Schaufeln und in welcher Stellung sich der Ausleger befindet. Vielleicht hat jemand Hinweise oder Empfehlungen mit welcher Schräglage der Bagger betrieben werden kann. Gefühlsmässig dürfte die größte Neigung möglich sein wenn der Oberwagen mit gebremstem Drehwerksantrieb quer zur Fahrtrichtung steht, das Kontergewicht bergseitig positioniert ist und der Ausleger soweit wie möglich eingefahren ist. :?:

Gruß Wolfgang

Re: Zulässige Seitenneigung 1404

Verfasst: So 22. Mai 2022, 10:49
von HeinSixtyNine
Hallo Wolfgang,
in den Bedienungsanleitungen und UVV-Vorschriften steht lediglich, dass man für einen sicheren Stand der Maschine sorgen muss um ein Umkippen des Baggers zu vermeiden. Die Festigkeit des Bodens spielt dabei natürlich auch eine wichtige Rolle. Ich denke, dass es auch aus diesem Grund keine Angaben dazu gibt, weil das Arbeiten in Schräglage der Längsachse eines Mobilbaggers wegen der hohen Kippgefahr nicht zulässig ist. Bei Raupen- und Schreitbaggern habe ich das schon gesehen.

Grüße Hein

Re: Zulässige Seitenneigung 1404

Verfasst: Fr 3. Jun 2022, 00:43
von Jochen
Ich denke, die maximale Schräglage ist schon vor dem Umkipp-Punkt erreicht. Nämlich dann, wenn der Motor so schräg steht, dass die Gefahr besteht, dass entweder die Kolben ins Öl schlagen oder der Ölpumpe in der Luft hängt und kein Öl mehr zu fassen hat.
Ich denke da an die einschlägigen Warnhinweise in den Wartungsanweisungen der Motoren, den Ölstand nicht zu hoch bzw. zu niedrig zu halten und beim Messen unbedingt gerade zu stehen. Nun stellt Euch mal vor, was der Peilstab anzeigt, wenn er Bagger zur Seite des Peilstabs gekippt steht.

Re: Zulässige Seitenneigung 1404

Verfasst: Fr 3. Jun 2022, 09:46
von woelf59
Hallo,
danke für die Antworten. Habe zwischenzeitlich den Bagger mit ausgestrecktem und abgesenkten Arm durch die kritische Stelle gefahren. Schräglage dabei ca. 12 Grad. Bei dem Motor ist bei ausreichendem Ölstand eine Seitenneigung von 20 Grad zulässig in Längsrichtung aber deutlich weniger. Deshalb ist zB beim Deutz-Motor (Typ413) vom LKW eine zweite Ölpumpe eingebaut um eine Ölversorgung beim Befahren größerer Steigungen zu gewährleisten. (dabei Steigfähigkeit 27 Grad (entspricht 50%), Seitenneigung 17 Grad zulässig)
Gruß Wolfgang