Sondergenehmigung für Mobilbagger

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Stefan1302
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Sondergenehmigung für Mobilbagger

Beitrag von Stefan1302 » Mi 12. Aug 2015, 23:32

Hallo zusammen,

ich habe mir im letzten Jahr einen Atlas 1302 gekauft. Da der Verkäufer keine Papiere mehr dafür hatte, hat er mir bei Atlas eine Zweitschrift des damaligen Tüv-Gutachtens besorgt. In dieser ist vermerkt, dass mit diesem Gutachten dann von der zuständigen Zulassungsstelle die EBE ausgestellt wird. Jedoch steht auch auf dem Gutachten darauf, dass eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO (max. für 6 Jahre gültig) erfoderlich ist. Zudem benötigt man hierzu noch eine weitere Genehmigung nach §29 abs.3 STVO wegen der Einschränkung des Sichtfelds durch den Baggerarm. Zuletzt fordert die Zulassungstelle noch ein Begründugsschreiben weshalb diese Genehmigung benötigt wird und macht eine Versicherung zur Auflage.
Es gibt hier im Forum schon einen ähnlichen Beitrag aus dem ich nicht so ganz schlau werde wie es nachher ausgegangen ist:

viewtopic.php?f=8&t=103

Nun meine Frage:
1. Habt Ihr Erfahrung mit dem Genehmigungsprozess (Begründungsschreiben,...) oder wie macht Ihr das mit Euren Baggern, wenn Ihr auf der Straße fahrt. Der Genehmigungsprozess wird zudem ja auch noch ganz schön teuer und nach den drei Jahren wird eine Abnahme durch den Tüv vor Ort fällig. Dann beginnt das Prozedere von Neuem...
2. Zudem würde mich interessieren, ob bei jemandem von Euch die Zulassungsstelle auch die Vorlage einer Privathaftpflichtversicherung akzeptiert hat, da diese Schäden mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen abdeckt?
3. Hat jemand einen Tip für eine Haftpflichtversicherung für einen Bagger?

Vielen Dank für Eure Infos.

Viele Grüße
Stefan



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thomas1602
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Re: Sondergenehmigung für Mobilbagger

Beitrag von thomas1602 » Do 13. Aug 2015, 23:33

Hallo ich hab das mit der Genehmigung mit meinem 1602 schon durch.es gibt keine Sondergenehmigung für einen mobilbagger.da es sich um eine selbstfahrende arbeitsmaschine handelt die sowieso eine betriebserlaubniss besitzt.
1.hat man diese verloren und kann sie beim hersteller nicht Nachfordern muss man zur dekra und eine einzelbetriebserlaubniss erstellen lassen eimalig ca 190 euro diese gilt dann auch nur für den antragsteller.verkaufst du den bagger muss der Käufer wieder eine neue machen lassen.
2.ich hab bei der zulassungsstelle keinen versicherungsnachweiss benötigt mann sollte sich nur mal mit seinem versicherungsmensch mal hinsetzen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit in die Privathaftpflicht übernehmen.ist kein muss passiert aber doch mal was bezahlst du alles selber auch wenn der bagger wegen eines technischen defektes mal stehen bleibt oder Öl ausläuft etc.das wird dann richtig teuer also Versicherung ist ratsam.
3.nein der bagger muss nicht alle 3 Jahre zum TÜV wenn der bagger eine betriebserlaubnis hat ist er ja Steuer und Kennzeichen frei bis 20 kmh.für den technischen Zustand der Maschine ist der Inhaber der Betriebserlaubnis in der pflicht.also immer schön alles reparieren wenns kaputt ist sonst bekommt man noch ärger mit der Polizei.das mit den 3 Jahren ist nur wenn der bagger in einem Unternehmen von den Mitarbeitern genutzt wird das nennt sich uvv Prüfung brauchst du aber nicht wenn der bagger bei dir privat läuft.sondergenehmigung brauchst du auch nicht der bagger überschreitet keine Maße und keine Masse die einer sondererlaubniss bedürfen.transpotieren darfst du ja eh nix mit dem bagger.
Mfg.



Stefan1302
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Re: Sondergenehmigung für Mobilbagger

Beitrag von Stefan1302 » Fr 14. Aug 2015, 08:40

Hallo Thomas,

danke für Deine Antwort. Leider habe ich nochmal ein paar offene Punkte hierzu:

1. Ich habe von Atlas keine EBE bekommen sodern nur eine Zweitschrift des damailgen Gutachtens vom Tüv als der Bagger ausgeliefert wurde. Darauf steht, dass ich damit nun zur Zulassungsstelle gehen und mir eine EBE ausstellen lassen kann. War der Ablauf bei Dir auch so?
Bei dem TüV-Gutachen bei mir drin, dass eine Ausnahmegenehmigung gemäß §70 STVZO erforderlich ist. Der genaue Wortlaut ist: "Ausnahmegenehmigung GEM. §70 STVZO von folgenden Vorschiriften der STVZO erforderlich: §35B ABS 2.: Das Sichtfeld des Fahrers ist durch den Ausleger geringfügig beeinträchtigt, der Abstand von Fahrzeugvorderkante bis mitte Lenkrad beträgt bis 3,5m; §49A in Verbindung mit §53 ABS.4: Die zusätzlichen Rückstrahler dürfen bei Ausrüstung mit Planierschild auf diesem abnehmbar abgebracht sein; §51B ABS2: Nicht mit Umrissleuchten ausgestattet".
Zudem benötigt man nach Aussage der Zulassungsstelle für diese Ausnahmegenehmigung eine weitere Genehmigung nach §29 STVO wegen der Einschränkung des Sichtfeldes. Dafür muss ich sogar angeben in welchen landkreisen ich den Begger bewegen möchte. Je größer der Kreis, desto teuerer wird es.

2. Ich bin beim ersten Versuch auf der Zulassungsstelle leider gescheitert und wurde wieder weggeschickt weil ich einen Versicherungsnachweis brauche und diesen natürliuch nicht dabei hatte. Selbstfahrende Arbeitsmaschine sind ja per Gesetzt von der Zulassungs- und Versicherungspflicht befreit, die Zulassungsstelle kann diese aber wohl doch als Auflage zur Ausstellung einer EBE machen. Bei mir sind in der PHV die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bereits drin. Wenn Du das auch so gemacht hast, versuche ich einfach mal ob die Zulassungsstelle das akzeptiert bevor ich nach einer Haftpflicht für den Bagger schaue?

3. Dass ich als Privatmann keine UVV benötige leuchtet mir ein. Die Aussage der Zulassungsstelle war jedoch, dass nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung nach §70 ein weiteres Gutachten zur Verkehrssicherheit des Baggers vom Tüv/Dekra vorgelegt werden muss, um die neue Genehmigung zu verlängern. Damit sichern die sich wohl ab, dass alles auch funktioniert.
Ich verstehe das mit der Sondergenehmigung auch nicht so recht, da die Maße des Geräts ja innerhalb der gesetzlichen Vorgaben sind und sich auch nicht änder können.

Waren bei Dir keine solchen Verweise auf eine Ausnahmegenehmigung vermerkt?

Wenn man diese Faktoren die von der Zulassungsstelle gefordert werden alle berücksichtig, wird der Bagger ja mindestens so behandelt wird wie ein zulassungsprlichtiges Fahrzeug. Kann es vll auch sein, dass es hier in den einzelnen Landkreisen oder Zulassungsstellen unterschiede gibt wie das gehandhabt wird?

Viele Grüße
Stefan



Bagger_Onkel
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Re: Sondergenehmigung für Mobilbagger

Beitrag von Bagger_Onkel » Fr 14. Aug 2015, 11:28

Moin Männer,

ich verstehe den Sinn und Zweck der ganzen Aktion nicht.

Ich fahre mit meinem 1302 C über die Straßen verschiedener Landkreise
mit maximal 20 km/h zulassungsfrei als Baumaschine.

Meine Privathaftpflicht habe ich entsprechend erweitert.

Mich hat in den letzten 10 Jahren noch nie jemand angehalten,
und nach irgendwelchen Papieren gefragt.

Wenn im Schadenfall eine Versicherung besteht ist es gut,
wenn nicht, hat man Pech.

Juristische Konsequenzen gibt es keine.

...



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thomas1602
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Re: Sondergenehmigung für Mobilbagger

Beitrag von thomas1602 » Fr 14. Aug 2015, 19:58

Hallo.
So ich hab mich noch mal bei der dekrastell erkundigt wegen der genehmigung.
Also.
1.Ich hab keine Daten oder Gutachten von meinem1602 mehr bekommen also hatte ich gar nix.
so also ab zur dekra denn nur die dekra darf eine betriebserlaubniss erstellen keine ander prüforganisation.
Ich hab für meinen Bagger eine Einzelbetriebserlaubniss erhalten nachdem der bagger bei der dekra geprüft wurde die gillt auch nur für mich steht sogar mein name drin dort steht nichts über eine sondergenehmigung nur das vor fahrantritt zusätzlich leuchten und blinker am bagger ausleger befestigt werden sollen wegen der eingeschränkten sicht.und natürlich das was atlas vorschreibt ist hir im bei den downloads unter 1302 appschleppen zu finden.
Ich hab schon 3 mal einen bagger gemietet und auch dort brauchte ich auch keine sondergenehmigung um den bagger nachhause zu fahren.
2.Hast du nur ein ECE gutachten sagt das nur aus das der Bagger nur den damaligen eurostandarts entspricht das ist keine Betriebserlauniss also muss er eine abnahme bekommen nach der abnahme erhällst du die bertiebserlaubniss die muss dann noch von der zulassungsstelle abgetempelt werden sollte eigentlich ganz easy sein hat bei mir 40 euro gekostet.
Von landkreisen und irgendwelche versicherungs unterlagen wollte keiner etwas sehen.ich hab trotzdem meine privathaftplicht auf baumaschienen erweitert und natürlich die unterlagen dazu.
3.wegen des angeblichen tüvs du als halter bist verantworlich für den technischen zustandes des baggers nach der abnahme für die betriebserlaubniss erfolgt keine weitere prüfung.denk nur mal an die kleintraktoren (Nicht LPG mit 45kmh) mit den grünen nummernschildern man bekommt auf der zulassungsstelle wenn mann das möchte 3 gleiche kennzeichen eins zusätzlich für den anhänger dort muß man nicht mal angeben welcher anhänger das ist.der anhänger benötigt nur eine betriebserlaubniss und ist auch zulassungsfrei die anhänger müssen dann ja auch nicht mehr zum tüv.
4.Ein bekannter von meinen eltern ist mal polizist gewesen halten dich die polizisten doch mal an und es stellt sich raus das der bagger keine betriebserlauniss hat wird das behandelt wie fahren ohne zulassung das heisst dann richtig teuer führerschein weg und nur ärger.
Also in Deutschland ohne juristische folgen davon zukommen wenn man sich nicht an die vorgaben hällt glaub ich nicht.

Aber um in dieser sache 100% gwewissheit zu haben wende dich an eine Dekraprüftelle und schildere deinen fall und was du machen möchtest weil die müssen es eigentlich wissen mit den ganzen paragraphen und so.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.



Bagger_Onkel
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Re: Sondergenehmigung für Mobilbagger

Beitrag von Bagger_Onkel » Sa 15. Aug 2015, 00:41

thomas1602 hat geschrieben: ab zur dekra denn nur die dekra darf eine betriebserlaubniss erstellen keine ander prüforganisation.
In ganz Deutschland ?

...



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thomas1602
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Re: Sondergenehmigung für Mobilbagger

Beitrag von thomas1602 » Sa 15. Aug 2015, 07:37

Hallo.
Ähm nee war ein Fehler von mir im Osten darf das nur die dekra im Westen darf das nur der tüv :? .mann blickt eben nicht mehr so richtig durch.mfg.



Stefan1302
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Re: Sondergenehmigung für Mobilbagger

Beitrag von Stefan1302 » Sa 15. Aug 2015, 14:24

Hallo zusammen,

genau diese EBE habe ich ja vom TÜV schon ausgestellt bekommen. Nur steht da eben drin, dass ich eine Ausnahmegenehmigungen benötige. Ich war damit gestern noch mal auf der Zulassungsstelle und die Sachbearbeiterin dort hat mich an das Regierungspräsidium verwiesen wo ich diese Genehmigungen beantragen muss. Erst dann bekomme ich den Stempel der Zulassungsbehörde auf meine EBE... :(

Viele Grüße
Stefan



weissnich
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Re: Sondergenehmigung für Mobilbagger

Beitrag von weissnich » Sa 15. Aug 2015, 17:30

eventuell hab ichs nicht gefunden in deinem text.. aber welches baujahr ist die maschine denn? §70 und versicherungspflicht klingt nach zulassungspflichtigem fahrzeug und nicht nach selbstfahrender arbeitsmaschine :?:



Stefan1302
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Re: Sondergenehmigung für Mobilbagger

Beitrag von Stefan1302 » So 16. Aug 2015, 16:03

Die Maschine ist Baujahr 1986. Auf dem Gutachten steht rückseitig schon, dass es sich um eine Einzelgenehmigung handelt. Daher sollte das schon passen.
Bzgl. Versicherung verlangt die Zulassungsstelle nur einen Nachweis, um die EBE auszustellen. Eigentlich ist die Maschine ja nicht versicherungspflichtig, die Zulassungsstelle kann aber einen Nachweis fordern, was sie in meinem Fall auch tut. Das sehe ich auch als vernünftig an, da im Schadensfall ja alles immer schnell teuer werden kann....



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