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Fit für den Straßenverkehr?

Verfasst: So 31. Jul 2022, 19:47
von Andi89
Ich muss demnächst ein paar mal kurze Strecken auf der Straße fahren und möchte natürlich keinen Ärger bei einer Kontrolle haben. Nur leider finde ich im Internet keine exakten Angaben, was jetzt tatsächlich Vorschrift ist und was vor allem aktuell gilt?

20 km Schilder an beiden Seiten plus hinten
Name des Halters an der linken Seite (eventuell veraltete Regel?)
Rundumleuchte ab 3,5 Tonnen?
Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste
Keil
Betriebserlaubnis

Habt ihr da Erfahrungen?

Grüße

Andi

Re: Fit für den Straßenverkehr?

Verfasst: So 31. Jul 2022, 20:46
von woelf59
Hallo Andi,

in der Betriebserlaubnis sollten auch noch ein paar Punkte vermerkt sein.
z.B. Oberwagen gegen drehen mechanisch gesichert, Ausleger eingeknickt (Überstand nach vorne nicht mehr als 3,5 m vom Lenkrad). großflächige rot/weiße Markierung am Arm, Windschutzscheibe muss geschlossen sein, Planierschild oben mechanisch gesichert usw
Beleuchtung und Bremsen müssen natürlich auch funktionieren.

Gruß Wolfgang

Re: Fit für den Straßenverkehr?

Verfasst: So 31. Jul 2022, 20:55
von Andi89
Okay, die mechanische Verdrehsicherung für den Oberwagen ist ja ohne Probleme machbar. Aber für das Planierschild gibt es ja nicht wirklich eine serienmäßige Möglichkeit, oder irre ich mich?

Re: Fit für den Straßenverkehr?

Verfasst: So 31. Jul 2022, 23:16
von woelf59
eventuell ist beim Planierschild nur die klappbare Sperre für den Bedienhebel notwendig, ist in der BE nicht weiter beschrieben.

Re: Fit für den Straßenverkehr?

Verfasst: Mo 1. Aug 2022, 17:28
von holzkopf
Moin,
wenn du eine Betriebserlaubnis hast, hast du schon gute Karten.
Eine Versicherung (Betriebshaftplicht) solltest du auch haben.
Gruß
EW

Re: Fit für den Straßenverkehr?

Verfasst: Mo 1. Aug 2022, 21:12
von Andi89
Betriebserlaubnis hab ich mir für viel Geld und noch mehr nerven besorgt. War ein sehr langer und harter Kampf bei der Zulassungsstelle, bis ich die hatte.

Versicherung ist mit über die Haftpflicht abgedeckt.

Ein großes Fragezeichen ist nur, ob ich nun eine Rundumleuchte brauche und ob die Regelung mit dem Besitzerschild noch gilt.

Re: Fit für den Straßenverkehr?

Verfasst: Mo 1. Aug 2022, 22:33
von woelf59
Hallo,

bei der Rundumleuchte ist nicht die Frage müssen sondern dürfen. §52 StVZO
Eigentümerschild linke Seite gilt noch. Wird in diversen Bauforen behandelt.
https://blog.klarx.de/mit_der_baumaschi ... senverkehr

Gruß Wolfgang

Re: Fit für den Straßenverkehr?

Verfasst: Di 2. Aug 2022, 12:10
von Markus.w
Wo und wie hast du dir die Betriebserlaubnis besorgt ?

Re: Fit für den Straßenverkehr?

Verfasst: Do 18. Aug 2022, 19:41
von Andi89
Das war ne langwierige Geschichte.

Bestellt hatte ich sie von Atlas Nordhessen. Das war kein Problem, aber dann gings auf die Zulassungsstelle und da fingen die Probleme an. Oder eher "geht nicht, weil mag nicht".

Irgendwann hatte ich die BE dann doch in den Händen und war ne ganze Stange Geld los. Leider hab ich auch kein einzelnes Blatt Papier, wie man es kennt, sondern mehrere DIN A4 Blätter. Frag mich nicht warum das so ist, ich war am Ende nur froh, dass ich irgendwas hab.