Nicht so schnell mit den jungen Pferden.Christian1302D hat geschrieben: ↑Sa 16. Mär 2019, 07:51Zur Kupferleitung:
Ich denke bei der Druckluftversorgung sollte das kein Problem sein. Unser TÜV-Mensch beanstandet im KFZ-Bereich bei Bremsleitungen jede Kupferleitung. Dort dürfen nur noch Stahlleitungen verbaut werden.
A) Druckluftbremse
Zulässig:
- Plastik (Tecalan), aber nur mit Stützhülse. (Ich benutze Messing-Stützhülsen.)
- Gummi
- Stahl, schwarz
- Stahl, verzinkt
- CrNi-Stahl
- Kupfer, hart
- Kupfer, halbhart (von Hand biegbar)
- Kupfer, weich, aber nur mit Stützhülse (in Deutschland nicht im Handel)
B) Hydraulikbremse
Zulässig:
- Stahl (mit Bördel)
- KuNiFer (mit Bördel)
Nicht zulässig
- Kupfer (mit Bördel)
- Stahl (mit Schneidring)
- KuNiFer (mit Schneidring)
Ich weiß, daß verschiedene TÜV's interne Anweisungen haben, es anders zu sehen.
Das ist aber der Angelegenheit geschuldet, daß nicht alle Prüfingenieuere Ahnung haben.
Man kann diese (unwissenden) Ingenieuere ausbremsen, wenn man verlangt,
sie mögen ihre Meinung schriftlich belegen.
Dann kommen immer nur interne Mitteilungen (oder heiße Luft).
...