1604K Gewichtsproblem beim Gutachten

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Richard
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1604K Gewichtsproblem beim Gutachten

Beitrag von Richard » Mi 13. Mär 2019, 18:43

Mein 1604k habe ich in Österreich gekauft. Es gab also leider keinerlei Papiere.
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt laut Typenschild 20t.
Leider 2t zu viel. Bis 18t kein Problem. Für das "Übergewicht" müsste ich jedes Jahr eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die natürlich auch jedes mal Geld kostet.
Hat von euch jemand einen 1604k mal gewogen?
Der wirklich nette Mann vom TÜV hat in Aussicht gestellt, wenn der Bagger weniger als 18t wiegt lässt er 18t Gesamtgewicht zu und alles passt.
Bevor ich aber eine Weltreise mit dem Bagger zur TÜV Waage unternehme hätte ich gerne eure Einschätzung gehört.
Dann war noch das Problem mit der eingeschränkten Sicht beim fahren, das wohl einfach so ist.

Gruß
Richard



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Webmaster
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Re: 1604K Gewichtsproblem beim Gutachten

Beitrag von Webmaster » Mi 13. Mär 2019, 20:11

Welchen Schwenkradius hat Dein Bagger ?
Laut Prospekt hat der Bagger mit 1750mm Schnwenkradius 18 Tonnen Dienstgewicht und mit 2000mm schon 18,5 Tonnen. Könnte knapp werden, daß er unter 18 Tonnen ist.
Hast du nicht bei Dir im Ort oder nen Ort nebendran einen Unternehmer, wo ne Waage am Hof hat, damit Du ihn mal wiegen kannst ?

Gruß



weissnich
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Re: 1604K Gewichtsproblem beim Gutachten

Beitrag von weissnich » Do 14. Mär 2019, 09:04

warum brauchst du über 18t ne genehmigung?

problem ist wenn er auf 18t eingetragen wird und dich dann mal wer auf die waage zieht geht der ärger richtig los.,.



Bagger-Tante
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Re: 1604K Gewichtsproblem beim Gutachten

Beitrag von Bagger-Tante » Do 14. Mär 2019, 12:32

Hallo,

ich verstehe die Aufregung nicht.

Welchen Ärger ?

Warum irgendwelche Gewichtsbegrenzungen ?

Ein Rad-Bagger ist eine zulassungsfreie Baumaschine mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit.

In Deutschland gibt es in der Zulassungsordnung zwei Achslastgrenzen: 8 to und 10 to.

Wenn der Bagger also über 20 to wiegt, könnte gaaaanz vielleicht jemand meckern,
aber der Bagger hat ja keine Zulassung nach StVZO.
Also fällt der nicht unter die Achslastgrenzen.

Mich hat als Baumaschinenführer in 30 Jahren noch nie irgendjemand angehalten - geschweige denn gewogen.

Seitdem die Messerstecher-Kriminalität so zugenommen hat,
hat die Polizei andere Sorgen.

Auf meinen Eisenbahnbaustellen fahren schwere Zweiwege-Atlas-1604 rum.
Die haben (nach meiner Kenntnis) 22 to zgG.
Die fahren aber längs und quer über die angrenzenden Straßen.

https://www.dbresale.com/verkauf/suche- ... 143069.htm

Ein einfacher 1604 hat leer doch weit unter 20 to ?

Wenn ich es genau wissen will,
fahre ich hier zur Zuckerfabrik, oder zum Landhandel.
Einmal wiegen kostet so um und bei 5,- EUR.





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